Sie machen indes keinen Hehl daraus, dass diese Waffen im Bedarfsfall auch bis nach Berlin und London fliegen könnten. Im Rahmen des Völkerrechts. Das Völkerrecht erlaubt, so der Hinweis der russischen Regierung, einem Staat, der sich im Krieg mit einem anderen Staat befindet, dritte und weitere Staaten militärisch anzugreifen, soweit sie ihr Staatsgebiet, ihre Ressourcen, ihre Kriegswaffen zu Angriffen auf diesen Staat zur Verfügung stellen und somit Kriegspartei sind.
